Gefährdungsanalysen für Trinkwasser-Installationen nach
VDI 6023 und DVGW Arbeitsblatt W551.
Bei einer Überschreitung des technischen Maßnahmewertes für Legionellen mit einer Anzahl von über 100 KBE (= koloniebildende Einheiten) in 100 ml einer
Trinkwasserprobe muss der Inhaber oder Betreiber einer mit Legionellen kontaminierten Trinkwasseranlage unverzüglich eine Gefährdungsanalyse nach Trinkwasserverordnung
durchführen lassen.
Die Gefährdungsanalyse ist gemäß den Empfehlungen des Umweltbundesamtes durch einen unabhängigen Sachverständigen mit entsprechender Qualifikation in Gutachtenform
zu erstellen. Siehe hierzu:
UBA-Empfehlung zur Durchführung einer Gefährdungsanlayse für Trinkwasser-Installationen vom 14.012.2012.
Aufgrund möglicher Fehleinschätzungen und unsachgemäßer Prüfungen wird zudem dringend empfohlen, die Gefährdungsanalyse für Trinkwasser-Installationen durch einen
qualifizierten Sachverständigen durchführen zu lassen.
Aufgrund der komplexen mikrobiologischen Abläufe in Trinkwassersystemen ist neben den technischen Kenntnissen (allgemein anerkannten Regeln der Technik =
a.a.R.d.T.) auch das Fachwissen für die Hygiene in Trinkwasseranlagen und der Mikrobiologie erforderlich.
Die Gefährdungsanalyse ist bereits bei erstmaliger Überschreitung des technischen Maßnahmewertes (100 KBE/100 ml Legionellen) durchzuführen.
Anderweitige Aussagen (teilweise sogar durch die Gesundheitsämter selbst) sind gesetzlich nicht zulässig.